Haben Sie es gewusst ?

Alle Unternehmen welche Lebensmittel herstellen, lagern oder bereitstellen sind verpflichtet Schädlingsbekämpfung nachzuweisen.

Es ist also nichts schlechtes, wenn Sie in einem Laden Mausköderstationen sehen.
Ganz im Gegenteil. Der Betreiber kümmert sich und sorgt dafür das die Ware sicher ist.

Es gibt Länder in welchen bereits an der Eingangstür eine Info zum Schädlingsbekämpfer einsehbar ist. Damit zeigen die Betreiber das sich gekümmert wird.

Schädlingsbekämpfung in der EU-Verordnung 852/2004

Die EU-Verordnung regelt die Sicherheit aller Lebensmittel auf allen Stufen der Lebensmittelketten und schützt die gute Lebensmittelhygiene durch die Anordnung geeigneter Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung. Als sachkundige Schädlingsbekämpfer sichern unsere Fachleute bei F+M in vielen Lebensmittelunternehmen die vorgegebene gute Basishygiene in Bezug auf Lebensmittel.

Die Vorgaben beinhalten insbesondere:

Die Sicherheit des Lebensmittels muss gewährleistet werden ((EG) 852/2004, Kapitel 1, Artikel 1 (1) b). Alle Betriebsstätten, in denen Lebensmittel hergestellt oder behandelt werden, müssen deshalb so angelegt, konzipiert, gebaut, gelegen und bemessen sein, dass stets eine gute Lebensmittelhygiene sichergestellt ist ((EG) 852/2004, Anhang II, Kapitel I, Punkt 2). Schädlingsbekämpfungsverfahren werden im Leitfaden der EG-Kommission für die Umsetzung HACCP-gestützter Verfahren und zur Erleichterung der Umsetzung der HACCP-Grundsätze in bestimmten Lebensmittelunternehmen als Bestandteil der Basishygiene angesehen ((EG) 852/2004Anhang II, Kapitel IX, Punkt 4).